SET ist ein Protokoll, das eine einheitliche Abwicklung des Zahlungsverkehrs im WWW erlauben soll. Es wurde von einem Konsortium von Kreditkartengesellschaften unter Führung von VISA und MasterCard entwickelt und hat im Augenblick den Status eines Entwurfs (draft). Da der Entwurf aber von relativ einflußreichen Unternehmen gestützt wird, ist es durchaus möglich, daß er in absehbarer Zukunft den Status eines Quasi-Standards erreicht.
Wie bereits erwähnt, werden Kreditkarten zur Zeit genutzt, um Zahlungsverkehr im Internet abzuwickeln, auch wenn die Kreditkartengesellschaften von einem solchen Gebrauch abraten. Dennoch lag es für Unternehmen dieser Branche nahe, sich Gedanken zu machen, wie sie dieses Medium in Zukunft intensiver nutzen können und wie die zur Zeit damit verbundenen Risiken minimiert werden können. Auf diese Weise kam es zur Kooperation von VISA und MasterCard, der sich inzwischen weitere Unternehmen der Branche wie American Express angeschlossen haben. Das SET-Protokoll soll einen gemeinsamen Standard schaffen und natürlich auch die Rolle der Kreditkartengesellschaften im elektronischen Zahlungsverkehr neu definieren.
Zentraler Baustein des SET-Protokolls sind die sogenannten digitalen Zertifikate, die das Problem des unbekannten Handelspartners lösen sollen. Jeder Teilnehmer am elektronischen Zahlungsverkehr sollte demnach ein digitales Zertifikat einer verläßlich Dachorganisation (z.B. der Kreditkartengesellschaft) besitzen, mit denen er seinen Handelspartnern beweisen kann, daß er ihr Vertrauen verdient.
Darüber hinaus macht SET Gebrauch von verschiedenen der im letzten Kapitel angesprochenen Verschlüsselungstechniken. Natürlich sollen die Datenübertragungen sicher vor Belauschen oder Manipulation durch Dritte sein. Auch wird ein gewisses Ausmaß an Anonymität der Marktteilnehmer gewährleistet, wenn auch nicht in dem Umfang, in dem andere Modelle dies anstreben.
Unter SET werden die folgenden Teilnehmer am Zahlungsverkehr unterschieden:
Ein Beispiel hierzu:
Der Kunde Dagobert D. ist Besitzer einer DresdnerCard. Diese Kreditkarte hat er von der Dresdner Bank ausgehändigt bekommen, die somit als Emittent fungiert. Der Dachverband aber ist die Kreditkartengesellschaft Eurocard/MasterCard. Der Kaufmann Klaas K., bei dem Herr D. mit dieser Karte Geschäfte tätigen kann, betreibt ein Vertragsunternehmen der Eurocard-Gesellschaft (Dachverband), sein Konto aber betreibt er bei der Sparkasse Entenhausen. Da die Sparkasse aber selbst keinen elektronischen Zahlungsverkehr abwickeln will, delegiert sie diese Aufgabe an den Dachverband, so daß dieser hier auch als Erwerber fungiert.
Jeder Kartenbesitzer und jeder Kaufmann muß sich von seiner Kreditkartengesellschaft ein digitales Zertifikat ausstellen lassen. Dieses Zertifikat enthält Nummer und Gültigkeitsfrist seines Kontos, die allerdings durch eine Einweg-Verschlüsselung codiert wurden (wie bei der Digest-Verschlüsselung). Der Schlüssel, der dazu verwendet wurde, ist allgemein bekannt. Werden nun Kontonummer und Gültigkeitsfrist angegeben und dazu das Zertifikat verschickt, so kann der Empfänger die Daten ebenfalls verschlüsseln und mit dem Inhalt des Zertifikats vergleichen. Auf diese Weise kann eine Korrektheit überprüft werden.
Der Prozeß der Zertifizierung umfaßt dabei mehrere Ebenen. So wird das Zertifikat des Kunden vom Emittenten signiert, der wiederum ein Zertifikat der Kreditkartengesellschaft besitzt. Diese Hierarchie besitzt die Form eines Baumes, an dessen obersten Knoten eine zentrale Institution wie z.B. die Telekom o.ä. steht. Diese stellt eine "Wurzelsignatur" zur Verfügung, die allen SET-Programmen bekannt ist. Bleibt nach stufenweisem Decodieren eines Zertifikates (und somit dem Nachprüfen aller Zertifikate) am Ende diese Signatur übrig, so waren die Zertifikate gültig.
Sowohl Kartenbesitzer als auch Vertragskaufmann müssen sich registrieren lassen, bevor sie im Internet Handel treiben können. Das Ergebnis der Registrierung ist das digitale Zertifikat, das sie erhalten. Dabei ist das Zertifikat für den Kartenbesitzer das Äquivalent zur "realen" Kreditkarte, während das Zertifikat des Kaufmanns dem Schild "VISA-Vertragsunternehmen" im Schaufenster entspricht. Für beide ist es letztlich die Genehmigung, im Internet Handel zu treiben.
Im folgenden wird der Vorgang der Registrierung für den Kartenbesitzer kurz beschrieben. Für den Kaufmann verläuft er analog.
Alle beteiligten Nachrichten (außer 1.) werden unter Verwendung verschiedener kryptographischer Techniken codiert. Insbesondere wird bei Public-Key-Verschlüsselungen immer die effizientere, aber kompliziertere "Kombinierte Methode" verwendet. Auf die Einzelheiten der Codierung soll hier jedoch nicht weiter eingegangen werden, sie sind aber im SET-Entwurf [1] ausführlich beschrieben.
Besitzen sowohl Kaufmann als auch Kunde Zertifikate, so können sie im Internet miteinander Handelsabschlüsse tätigen. Dabei sucht der Kunde Waren im Internet aus. Der Kaufmann erstellt ein Bestellformular, das der Kunde akzeptiert. Mit der Ausgestaltung dieser Schritte beschäftigt sich SET nicht. Im Rahmen des Protokolls wird nur die eigentliche "Zahlung" per Kreditkarte behandelt. Diese erfolgt in den folgenden Schritten:
Das SET-Protokol dient dazu, die vorhandene Vorgehensweise beim Bezahlen mit Kreditkarten auch für das Internet praktikabel zu machen, und dazu ist es auch gut durchdacht. Es gewährleistet eine sichere Übertragung von Daten über das Netz und garantiert den Teilnehmern durch die Verwendung von Zertifikaten, daß sie ihrem Gegenüber trauen können.
Dabei fällt auf, daß die Kreditkartengesellschaften versuchen, eine neue Position für ihre eigenen Unternehmen zu schaffen, wenn sich der bargeldlose Zahlungsverkehr über weltweite Netze weiter durchsetzen sollte. Allerdings ist die Verwendung von Kreditkarten im vorliegenden Modell fast schon künstlich, die Rolle der Zertifikats-Stelle könnte auch von einer beliebigen Clearing-Bank (wie z.B. der GZS Geselllschaft für Zahlungssysteme oder den Landesbanken) übernommen werden. Das Modell ließe sich mit geringen Modifikationen auch auf den Zahlungsverkehr aller Personen ausdehnen, die ein Girokonto besitzen.
Ein Vorteil der SET-Protokolls besteht darin, daß keine eigene "Kunstwährung" eingeführt wird, sondern lediglich die Abwicklung des gewöhnlichen Zahlungsverkehrs ins Internet verlegt wird. Probleme, die bei Einführung einer eigenen Währung fürs Internet ("cyberbucks") entstehen, werden im nächsten Kapitel aufgezeigt.
Probleme bei der praktischen Umsetzung des SET-Protokols könnten sich aus der exzessiven Verwendung von Verschlüsselungstechniken ergeben. In manchen Ländern ist nämlich das Verschlüsseln von Botschaften unzulässig, wenn diese Botschaften vom oder ins Ausland versandt werden. Laut dem Entwurf ist jedoch das Verschlüsseln finanzieller Transaktionen von begrenztem Datenumfang meist zulässig.
Ein weiteres Problem, das allerdings die meisten derartigen Modelle teilen, besteht in der Unsicherheit des Kunden in Bezug auf die Vertragserfüllung durch den Händler. In dem Augenblick, in dem der Kunde die Zahlungsanweisung erteilt hat, ist er auf die Verläßlichkeit des Händlers angewiesen. Durch das Zertifikat kann er sich bei SET allerdings zumindest darauf verlassen, daß der Kaufmann ein Vertragspartner der Kreditkartengesellschaft ist und als solcher zumindest keine Briefkastenfirma betreibt.
[1] Secure Electronic Transaction (SET) Specification - Book 1: Business Description
[2] Electronic Commerce - VISA Corp. expo: tomorrow
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